Anzeige zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Entgegennahme

    Sprengstoffgesetz Anzeigepflichten § 14 SprengG

    Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen und pyrotechnischen Stoffen umgehen, haben Sie gewissen Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit explosionsgefährliche Stoffen umgehen, müssen Sie folgendes der zuständigen Behörde anzeigen:

    • die Aufnahme des Betriebes,
    • die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
    • die Einstellung des Betriebes oder von Tätigkeiten,
    • die Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
    • die Bestellung oder Abberufung einer für die Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verantwortlichen Person und
    • bei juristischen Personen den Wechsel einer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person.

    Eine Anzeigepflicht besteht ebenfalls für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 .

    Hinweise für Erfurt: Koordinierung der Maßnahmen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen/konfessionellen Veranstaltungen / Luftfahrtveranstaltungen

    Entgegennahme von Anmeldungen/Anzeigen, Erlass eines Auflagenbescheides

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und Technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung Standort Erfurt.

    Für die Anzeige des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 wenden Sie sich an die für die Verkaufsstelle zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

    Adresse

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Staße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 573831-000

    Fax: +49 361 573831-062

    E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: 9, 51, 60
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 52, 61, 155, 234/235
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Fax: 0361 655-7777

    Telefon Festnetz: 0361 655-7820

    E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Kohlhoff (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7817

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Herr Förster (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7833

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Herr Schröder (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7835

      E-Mail: Buergeramt@Erfurt.de

    • Frau Ließ (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7820

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Herr Schneider (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7837

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Frau Oppermann (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7815

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    • Frau Langhammer (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7828

    • Frau Andreß (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7803

    Internet

    Formulare

    Veranstaltungsangelegenheiten: Anzeige einer Veranstaltung

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erfurt: Koordinierung der Maßnahmen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen/konfessionellen Veranstaltungen / Luftfahrtveranstaltungen

    • Personaldokument
    • ausgefüllter Vordruck "Anzeige einer Veranstaltung"

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebes, der Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, und unverzüglich bei Einstellung oder Schließung, Bestellung oder Abberufung einer verantwortlichen Person bei der zuständigen Stelle eingehen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Erfurt: Koordinierung der Maßnahmen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen/konfessionellen Veranstaltungen / Luftfahrtveranstaltungen

    nach Verwaltungsaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Stichwörter

    Pyrotechnik, Verkauf von Kleinstfeuerwerk, pyrotechnische Gegenstände, Explosivstoff, Verkauf von Kleinfeuerwerk, Kategorie 2, Kategorie 1

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English