Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Genehmigung

    Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens bei besonderen Verhältnissen)

    Beschreibung

    Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil besondere Verhältnisse dies zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erfordern, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Fax: 0361 573831-062

    Telefon Festnetz: 0361 573831-000

    E-Mail: as-mitte@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Otto-Dix-Straße 9

    07548 Gera

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3821100

    Fax: 0361 57-3821104

    E-Mail: as-ost@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag muss u.a. enthalten:

    • Benennung des Betriebes, der Betriebsabteilung, der Baustelle, wo gearbeitet werden soll,
    • Darlegung der besonderen Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens,
    • Anzahl der pro Schicht zu beschäftigenden Arbeitnehmer,
    • beabsichtigte Dauer der Sonn- und Feiertagsarbeit (max. 5),
    • Begründung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen

    Fristen

    Der Antrag muss mindestens 5 Werktage vor dem ersten Sonntag bzw. Feiertag, an dem Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, bei der zuständigen Stelle eingehen.

    Kosten

    Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einem Antrag gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG ist der drohende unverhältnismäßige Schaden nachvollziehbar zu untersetzen.

    Ein Antrag kann für bis zu fünf Sonn- und Feiertage pro Kalenderjahr gestellt werden. Ist dies nicht ausreichend, kann ein Antrag nach § 13 Abs. 5 ArbZG gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 05.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Arbeitszeitgesetz, Feiertagsarbeit, Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Arbeitszeit, Sonntagsarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English