Röntgeneinrichtung: Beendigung des Betriebs - Anzeige
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera
Adresse
Lieferanschrift
Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 57-38210
Fax: +49 361 57-3821104
Internet
Formulare
Anzeige über die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung
erforderliche Unterlagen
- Anzeigebestätigung bzw. Genehmigungsbescheid
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Abbau bzw. die Entsorgung von Röntgenanlagen sollte nur von Fachfirmen vorgenommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 27.12.2017
Stichwörter
Werkstoffprüfung, Radiologie