Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme

    Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

    Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.

    Beschreibung

    Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tennstedter Staße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    dient als Postanschrift

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 573831-000

    E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2013

    Technisch geändert am 07.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original) postalisch zurücksenden

    Voraussetzungen

    Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Formular zur Beendigung des Betriebes ist online vollständig auszufüllen und an die Strahlenschutzbehörde zu senden. Vorhandene Originalgenehmigungen sind postalisch an die Strahlenschutzbehörde zu senden.

    Fristen

    Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Bearbeitungsdauer erforderlich nur Entgegennahme der Mitteilung

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2010

    Technisch geändert am 06.03.2025

    Stichwörter

    Beendigung, Mitteilung, erkauf der Röntgeneinrichtung, Anzeige, Röntgeneinrichtung, Betriebsgenehmigung, Genehmigung, Entsorgung der Röntgeneinrichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024