Impfschaden Entschädigung

    Impfschaden Entschädigung

    Wenn Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.

    Beschreibung

    Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? 
    Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung gemäß der Rechtsgrundlage.

    Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)

    • einkommensunabhängige Leistungen, wie monatliche Entschädigungszahlungen, Schwerstbeschädigtenzulage und
    • einkommensabhängige Leistungen, wie Berufsschadensausgleich. 

    Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen, Eltern. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Bestattungsgeld. Weitere Leistungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen Leistungen der Schnellen Hilfe, Krankenbehandlung, Leistungen der Teilhabe, Versorgung mit Hilfsmitteln. 

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesland, in welchem die Schutzimpfung bzw. die spezifische Prophylaxe durchgeführt wurde. In Thüringen erfolgt die Antragsbearbeitung im Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 610.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100 141

    98490 Suhl

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Str. 4

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Suhl - Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Haltestelle Kommerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57331-5239

    Telefon Festnetz: 0361 57331-5214

    E-Mail: Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Versorgung wegen Impfschäden nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (IfSG)

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen

    Formulare

    Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist vom Betroffenen selbst bzw. von seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 600.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 14.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Schädigungsfolge, Bundesseuchengesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English