Impfschaden Entschädigung

    Impfschaden Entschädigung

    Wenn Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.

    Beschreibung

    Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? 
    Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung gemäß der Rechtsgrundlage.

    Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)

    • einkommensunabhängige Leistungen, wie monatliche Entschädigungszahlungen, Schwerstbeschädigtenzulage und
    • einkommensabhängige Leistungen, wie Berufsschadensausgleich. 

    Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen, Eltern. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Bestattungsgeld. Weitere Leistungen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen Leistungen der Schnellen Hilfe, Krankenbehandlung, Leistungen der Teilhabe, Versorgung mit Hilfsmitteln. 

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesland, in welchem die Schutzimpfung bzw. die spezifische Prophylaxe durchgeführt wurde. In Thüringen erfolgt die Antragsbearbeitung im Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 610.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.3.1 Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Edmund- König- Strasse 7

    99706 Sondershausen

    Behindertenparkplatz: Artern
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Artern
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gesundheitsamt Artern: rollstuhlgerecht, Fahrstuhl vorhanden

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Gesundheitsamt Artern

    Behindertenparkplatz: Artern
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Artern
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Sondershausen
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gesundheitsamt Artern: rollstuhlgerecht, Fahrstuhl vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-471

    Telefon Festnetz: 03466 741-941

    Fax: 03632 741-88471

    E-Mail: gsa@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Weißenborn-Krüger, Lea Juliane)

    Technisch geändert am 07.05.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100 141

    98490 Suhl

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Str. 4

    98527 Suhl

    Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Suhl - Bahnhof

    Bus: Haltestelle Kommerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57331-5214

    Fax: 0361 57331-5239

    E-Mail: Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Versorgung wegen Impfschäden nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (IfSG)

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen

    Formulare

    Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist vom Betroffenen selbst bzw. von seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 600.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 14.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 14.03.2024 (von: Endler, Michaela)

    Stichwörter

    Bundesseuchengesetz, Schädigungsfolge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)