internationale Jugendarbeit Förderung

    Internationale Jugendarbeit/ Internationaler Jugendaustausch: Förderung

    Beschreibung

    Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit der Kinder und Jugendlichen über Grenzen hinweg.

    Die Maßnahme soll jungen Menschen ermöglichen, andere Kulturen sowie internationale Zusammenhänge besser kennenzulernen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, die eigene Situation besser zu erkennen sowie ausländischen Mitbürgern Verständnis und Toleranz entgegenzubringen.

    Sie soll junge Menschen zur Mitarbeit und zum Aufbau eines freiheitlich-demokratischen Europas motivieren.

    Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.51.1 Sachgebiet Fachberatung / Ehrenamt, Sport / Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03675 871-212

    Fax: 03675 871-9212

    E-Mail: jugendamt@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de