Internationale Jugendarbeit/ Internationaler Jugendaustausch: Förderung
Beschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit der Kinder und Jugendlichen über Grenzen hinweg.
Die Maßnahme soll jungen Menschen ermöglichen, andere Kulturen sowie internationale Zusammenhänge besser kennenzulernen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, die eigene Situation besser zu erkennen sowie ausländischen Mitbürgern Verständnis und Toleranz entgegenzubringen.
Sie soll junge Menschen zur Mitarbeit und zum Aufbau eines freiheitlich-demokratischen Europas motivieren.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.51.1 Sachgebiet Fachberatung / Ehrenamt, Sport / Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Kalmbach
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-322
E-Mail: jugendamt@lkson.de
Fax: 03675 871-9212
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen