Außerschulische Jugendbildung: Förderung
Beschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern außerschulische Jugendbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und mitzuwirken. Außerschulische Jugendbildung unterstützt Bildungsprozesse und fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch den Erwerb sozialer Kompetenzen.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung
Beschreibung
- Beratung zu Kinderbetreuung
- Information zu allen Kindereinrichtungen
- Beratung zur Förderung freier Träger im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Sicherstellung von Angeboten und Projekten in den bestehenden Jugendtreffs im ländlichen Raum
- Information zu Veranstaltungen und öffentlichen Angeboten im Stadtgebiet
- Sicherstellung der Angebote in den Jugendclubs, Jugendtreffs sowie im ländlichen Bereich
- Beratung zu Fördermitteln
- Beratung zum Qualitätsentwicklungsprozess
- Allgemeine Informationen zu Freizeitangeboten in den kommunalen Jugendtreffs und Jugendklubs
- Beratung und Anleitung zur Durchführung von Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit undschulbezogenen Jugendsozialarbeit
- Koordination Bundesprojekte
- Beratung zu Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Drogen, Sucht, Extremismus, Sexualität, Jugendarbeitsschutz
- Organisation von Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Multiplikatoren
- Beratung und Belehrung von Gewerbetreibenden
- Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze in allen Bereichen Öffentlichkeit
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen
Beratung freier Träger
Kindertageseinrichtungen, Tagespflege
Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Sozialpädagogische Beratungsstelle - Das Jugendhaus Gera -
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Herderstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012