Angebote der Jugendarbeit

    Außerschulische Jugendbildung: Förderung

    Beschreibung

    Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern außerschulische Jugendbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und mitzuwirken. Außerschulische Jugendbildung unterstützt Bildungsprozesse und fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch den Erwerb sozialer Kompetenzen.

    Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.

    Hinweise für Erfurt: Leistungen für Bildung und Teilhabe

    Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe werden nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII gewährt und umfassen:

    • Persönlicher Schulbedarf
      Schülerinnen/Schüler erhalten für das Schuljahr einen pauschalen Geldbetrag für die Schulausstattung.
    • Lernförderung
      Eine ergänzende angemessene Lernförderung kann gewährt werden, wenn die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Hier abrufbar ist eine Liste der Anbieter von Lernförderung mit abgeschlossener Vereinbarung .
    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
      Wenn Schulen, Kitas oder Tagesmütter oder -väter ein Mittagessen anbieten, kann ein kostenfreies Mittagessen gewährt werden.
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
      Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen pauschalierten Betrag für Vereins-, Kultur- oder gemeinschaftlich organisierte Freizeitangebote
    • Schülerbeförderung
      Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als "Schülerbeförderung" definiert sind und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig gedeckt, können diese übernommen werden.

    Anspruchsberechtigte

    Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht grundsätzlich für Bezieher einer der folgenden Leistungen:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach dem SGB II)
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfen zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
    • Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz in Form des Kinderzuschlages.

    Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

    Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Vom Begriff der "Kindertageseinrichtung" sind sowohl Kindergärten als auch die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern umfasst.

    Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Nr. 6) erhalten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also jünger als 18 Jahre sind. Der Besuch einer Schule oder Kindertageseinrichtung ist an diese Leistung nicht gebunden.

    Beantragung

    Mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gilt automatisch auch der Antrag auf Leistungen Bildung und Teilhabe gestellt. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist jedoch dem Amt für Soziales anzuzeigen. Dafür ist das Formular Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Vordruck "Mitteilung zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen" auszufüllen. Die Lernförderung ist weiterhin gesondert zu beantragen.

    Alle anderen Anspruchsberechtigen müssen die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

    Die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe bzw. deren Antragstellung können Sie dem Amt für Soziales

    • schriftlich (Amt für Soziales, Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt),
    • per Fax (0361/655-6188) oder
    • per E-Mail (but-buergerservice.soziales@erfurt.de) bekanntgeben. Sofern Sie das Amt für Soziales per E-Mail kontaktieren, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Kontaktaufnahme per E-Mail einverstanden sind.

    Wenn Sie Unterlagen per E-Mail senden möchten, verwenden Sie bitte das PDF-Format, um die Dateigröße zu reduzieren.

    Im Amt für Soziales können Formulare zur Mitteilung der Inanspruchnahme bzw. zur Antragstellung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Mitteilung zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen sowie der Antrag auf Lernförderung in der Zeit vom 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Vorraum des Haupteinganges mitgenommen werden.

    Hinweis zum Datenschutz

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den Sozialgesetzbüchern, insbesondere im Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I), Zweites Buch (SGB II), Zehntes Buch (SGB X) und Zwölftes Buch (SGB XII) sowie dem Wohngeldgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten .

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Soziales

    Adresse

    Besucheranschrift

    Juri-Gagarin-Ring 150

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    Fax: 0361 655-6188

    Telefon Festnetz: 0361 655-6201

    E-Mail: but-buergerservice.soziales@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Leistung: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
    Leistung: Antrag auf Lernförderung
    Leistung: Mitteilung zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen
    Leistung: Veränderungsmitteilung bei Bezug der Leistungen für Bildung und Teilhabe
    Leistung: Antrag auf Kostenübernahme für Schul- und Kitaausflüge

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English