Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung
Hier erhalten Sie Informationen zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten.
Beschreibung
Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere – insbesondere tot aufgefundene Wildschweine) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß gemeldet und beseitigt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. Daher müssen tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. Auch Küchen- und Speiseabfälle aus Gastronomie und Großküchen, die tierische Bestandteile (z.B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der europaweit gesetzlich einheitlich geregelten Beseitigung.
Sie sind im Besitz eines toten Tieres oder haben ein solches gefunden?
Grundsätzlich ist die Beseitigung eines toten Tieres über die für Thüringen zuständige Beseitigungsfirma zu veranlassen.
Falls das Tier im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall getötet wurde, informieren Sie die Polizei.
Falls das Tier im sonstigen öffentlichen Raum liegt, informieren Sie die zuständige Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Im Fall eines tot aufgefundenen Wildschweins informieren Sie bitte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt, da das Tier u. a. auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest zu untersuchen ist.
Falls das Tier Ihr eigenes Heimtier ist und Sie über ein eigenes Grundstück verfügen, das nicht in einem Wassereinzugsgebiet oder in der Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegt, dürfen sie es vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Falls es sich um Ihr eigenes Pferd handelt und Sie es Kremieren lassen wollen, so wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Erfurt: Tierkörperbeseitigung
Beseitigung von Tierkadavern
Beseitigung von Tierkadavern
Zuständigkeit
Zur Veranlassung der Beseitigung wenden Sie sich an die für Thüringen zuständige Beseitigungsfirma SecAnim GmbH elektronisch über die SecAnim-App oder telefonisch.
Zu sonstigen Fragen und im Falle eines verunfallten oder tot aufgefundenen Wildschweins wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
Adresse
Besucheranschrift
Stadtmuseum/Kaisersaal
Straßenbahn: 1, 5
Hausanschrift
99111 Erfurt
Stadtmuseum/Kaisersaal
Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Tierkörperbeseitigung
telefonische Meldung
telefonische Meldung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn tote Tiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind. Die aktuellen Gebühren für die Entsorgung von Tierkörpern erfahren Sie im Internetportal des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung oder telefonisch.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Websites des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung.
Hinweise für Erfurt: Tierkörperbeseitigung
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Landeshauptstadt Erfurt zuständig für die Beseitigung von in ihrem Gebiet anfallenden Tierkörpern und Tierkörperteilen. Deren Beseitigung unterliegt nicht den Pflichten nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erfurt.
Bei im öffentlichen Verkehrsraum aufgefundenen Tierkörpern handelt es sich regelmäßig um Hunde, Katzen, Tauben, Marder oder vergleichbare kleine Haus- und Wildtiere, aber auch größere Wildtiere, wie Füchse, Rehe oder Wildschweine. Deren Besitzer sind in der Regel nicht bekannt oder können nicht rechtzeitig ermittelt werden. Für die Beseitigung, das Einsammeln und den Transport zur Tierkörperbeseitigungsanlage (in Elxleben) ist die SWE Stadtwirtschaft GmbH vertraglich gebunden.
Meldungen über das Auffinden von Tierkörpern sind unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit, Art und Zustand des Tierkörpers sowie eventuellen Hinweisen zum Besitzer zu richten an:
1. das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt:
- montags bis sonnabends: Tel. 0361 655-1380
2. die Feuerwehrleitstelle Erfurt:
- sonn- und feiertags sowie nachts Tel. 0361 655-5101
oder 112
3. die SWE Stadtwirtschaft GmbH:
- Bereich Straßenreinigung Tel. 0361 5980911
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Landeshauptstadt Erfurt zuständig für die Beseitigung von in ihrem Gebiet anfallenden Tierkörpern und Tierkörperteilen. Deren Beseitigung unterliegt nicht den Pflichten nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erfurt.
Bei im öffentlichen Verkehrsraum aufgefundenen Tierkörpern handelt es sich regelmäßig um Hunde, Katzen, Tauben, Marder oder vergleichbare kleine Haus- und Wildtiere, aber auch größere Wildtiere, wie Füchse, Rehe oder Wildschweine. Deren Besitzer sind in der Regel nicht bekannt oder können nicht rechtzeitig ermittelt werden. Für die Beseitigung, das Einsammeln und den Transport zur Tierkörperbeseitigungsanlage (in Elxleben) ist die SWE Stadtwirtschaft GmbH vertraglich gebunden.
Meldungen über das Auffinden von Tierkörpern sind unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit, Art und Zustand des Tierkörpers sowie eventuellen Hinweisen zum Besitzer zu richten an:
1. das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt:
- montags bis sonnabends: Tel. 0361 655-1380
2. die Feuerwehrleitstelle Erfurt:
- sonn- und feiertags sowie nachts Tel. 0361 655-5101
oder 112
3. die SWE Stadtwirtschaft GmbH:
- Bereich Straßenreinigung Tel. 0361 5980911
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 22.09.2022