• Brehme (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen Bewilligung

Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen - Bewilligung

Für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen ist eine Bewilligung erforderlich. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern oder Jugendlichen bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufnahmen auf Ton- und Bildträgern, bei Musik- und anderen Aufführungen sowie Werbeveranstaltungen ist eine Bewilligung der zuständigen Stelle notwendig.

Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn

  1. Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr bei Theatervorstellungen
  2. bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie Film- und Fotoaufnahmen  
    1. Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr,
    2. Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 bis 22 Uhr gestaltend mitwirken und an den erforderlichen Proben          

teilnehmen sollen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz, Regionalinspektion Mittelthüringen.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

Adresse

Postanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 573831-000

E-Mail: as-mitte@tlv.thueringen.de

Internet

Formulare

Antrag auf Bewilligung einer gestaltenden Mitwirkung von Kindern über drei / sechs Jahren gemäß § 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Version

Technisch erstellt am 01.09.2009

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss enthalten:

  • Name und Anschrift der Firma
  • Beschäftigungsart / Beschäftigungszeitraum,
  • Geburtsdatum und Name des Kindes / der Kinder
  • Begründung des Antrages
  • Erklärungen des Personensorgeberechtigten, des Arztes, der Schule, des Jugendamtes

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es ist grundsätzlich von einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen auszugehen, im Einzelfall auch länger. Die vorgenannte Bearbeitungszeit ist nur dann einschlägig, wenn die Erklärungen des Personensorgeberechtigten, des Arztes, der Schule und des Jugendamts rechtzeitig bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Kosten

Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Arbeitgeber hat rechtzeitig vor dem geplanten Auftritt die erforderlichen Erklärungen der Personensorgeberechtigten, des Arztes, der Schule und des Jugendamtes einzuholen und den Antragsunterlagen beizufügen.

Nichtbewilligungsfähige Veranstaltungen sind: Kabarett, Tanzlokale und ähnliche Betriebe sowie Vergnügungsparks, Kirmessen, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am 29.03.2017

Version

Technisch erstellt am 27.08.2010

Technisch geändert am 11.10.2024

Stichwörter

Beschäftigung, Kultur, Filmaufnahmen, Jugendliche

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024