Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.

    Beschreibung

    Der Allgemeine Soziale Dienst (kurz ASD; teilweise auch als Kommunaler Sozialdienst, kurz KSD, oder als Fachdienst bezeichnet) versteht sich als ganzheitlicher Basisdienst, insbesondere für Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene.

    In einigen Kommunen kann der Allgemeine Soziale Dienst auch Ansprechpartner für Leistungen und Fragen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe bzw. sozialen Sicherung, der Senioren- oder Behindertenhilfe sein. Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern steht er - zielgruppen- und/ oder ämterübergreifend - vielfach als erster Ansprechpartner in sozialen Fragen zur Verfügung.

    Die Aufgabenzuschnitte und die Organisation des Allgemeinen Sozialen Dienstes variiert in den einzelnen Kommunen zum Teil erheblich. Innerhalb des ASD/ KSD können auch bestimmte Aufgaben als Spezialdienste organisiert sein.

    Zum Aufgabenprofil eines ASD gehören in der Regel:

    • die Beratung zu Maßnahmen und Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
    • Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen und zu allgemeinen Fragen der Förderung der Erziehung in der Familie
    • Beratung bei Trennung und Scheidung und zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
    • Beratung für Eltern mit Kindern, Jugendlichen oder Heranwachsenden in allen erzieherischen Fragen (Hilfen zur Erziehung)
    • Beratung und Unterstützung von jungen Volljährigen
    • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
    • das Pflegekinderwesen
    • Maßnahmen des Kinderschutzes
    • Kriseninterventionen

    Zuständigkeit

    Der Allgemeine Soziale Dienst kann dem Jugend- oder Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 22 - Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterplatz 7/8

    04600 Altenburg

    Theater

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Theater

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-570

    Fax: 03447 586-520

    E-Mail: soziale.dienste@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 07.07.2023 (von: Bethge, Cathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Die Beratung durch den ASD bedarf keines Antrages.

    Für bestimmte Leistungen - insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen – ist in der Regel ein Antrag erforderlich. Über Anträge und Kosten informiert der ASD die Bürger und Bürgerinnen umfassend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratung durch den ASD ist in jedem Fall kostenfrei.

    Unterstützende Institutionen

    Der ASD arbeitet eng mit den einzelnen Behörden und Ämtern des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung zusammen.

    Verschiedene Leistungen und Angebote können im Auftrag des Jugendamtes bzw. des ASD/ KSD von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege erbracht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)