Allgemeiner Sozialer Dienst
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.
Beschreibung
Der Allgemeine Soziale Dienst (kurz ASD; teilweise auch als Kommunaler Sozialdienst, kurz KSD, oder als Fachdienst bezeichnet) versteht sich als ganzheitlicher Basisdienst, insbesondere für Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene.
In einigen Kommunen kann der Allgemeine Soziale Dienst auch Ansprechpartner für Leistungen und Fragen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe bzw. sozialen Sicherung, der Senioren- oder Behindertenhilfe sein. Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern steht er - zielgruppen- und/ oder ämterübergreifend - vielfach als erster Ansprechpartner in sozialen Fragen zur Verfügung.
Die Aufgabenzuschnitte und die Organisation des Allgemeinen Sozialen Dienstes variiert in den einzelnen Kommunen zum Teil erheblich. Innerhalb des ASD/ KSD können auch bestimmte Aufgaben als Spezialdienste organisiert sein.
Zum Aufgabenprofil eines ASD gehören in der Regel:
- die Beratung zu Maßnahmen und Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
- Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen und zu allgemeinen Fragen der Förderung der Erziehung in der Familie
- Beratung bei Trennung und Scheidung und zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
- Beratung für Eltern mit Kindern, Jugendlichen oder Heranwachsenden in allen erzieherischen Fragen (Hilfen zur Erziehung)
- Beratung und Unterstützung von jungen Volljährigen
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- das Pflegekinderwesen
- Maßnahmen des Kinderschutzes
- Kriseninterventionen
Zuständigkeit
Der Allgemeine Soziale Dienst kann dem Jugend- oder Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.
Ansprechpartner
Formulare
Die Beratung durch den ASD bedarf keines Antrages.
Für bestimmte Leistungen - insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen - ist in der Regel ein Antrag erforderlich. Über Anträge und Kosten informiert der ASD die Bürger und Bürgerinnen umfassend.
Rechtsgrundlage(n)
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
- Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Kosten
Die Beratung durch den ASD ist in jedem Fall kostenfrei.
Unterstützende Institutionen
Der ASD arbeitet eng mit den einzelnen Behörden und Ämtern des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung zusammen.
Verschiedene Leistungen und Angebote können im Auftrag des Jugendamtes bzw. des ASD/ KSD von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege erbracht werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen