Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.

    Beschreibung

    Der Allgemeine Soziale Dienst (kurz ASD; teilweise auch als Kommunaler Sozialdienst, kurz KSD, oder als Fachdienst bezeichnet) versteht sich als ganzheitlicher Basisdienst, insbesondere für Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene.

    In einigen Kommunen kann der Allgemeine Soziale Dienst auch Ansprechpartner für Leistungen und Fragen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe bzw. sozialen Sicherung, der Senioren- oder Behindertenhilfe sein. Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern steht er - zielgruppen- und/ oder ämterübergreifend - vielfach als erster Ansprechpartner in sozialen Fragen zur Verfügung.

    Die Aufgabenzuschnitte und die Organisation des Allgemeinen Sozialen Dienstes variiert in den einzelnen Kommunen zum Teil erheblich. Innerhalb des ASD/ KSD können auch bestimmte Aufgaben als Spezialdienste organisiert sein.

    Zum Aufgabenprofil eines ASD gehören in der Regel:

    • die Beratung zu Maßnahmen und Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
    • Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen und zu allgemeinen Fragen der Förderung der Erziehung in der Familie
    • Beratung bei Trennung und Scheidung und zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
    • Beratung für Eltern mit Kindern, Jugendlichen oder Heranwachsenden in allen erzieherischen Fragen (Hilfen zur Erziehung)
    • Beratung und Unterstützung von jungen Volljährigen
    • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
    • das Pflegekinderwesen
    • Maßnahmen des Kinderschutzes
    • Kriseninterventionen

    Zuständigkeit

    Der Allgemeine Soziale Dienst kann dem Jugend- oder Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3410 Allgemeiner Sozialer Dienst

    Beschreibung

    Familienunterstützender Dienst, Unterstützung bei Erziehungsproblemen

    Der ASD ist der sozialpädagogische Basisdienst für alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und
    jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.

    Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, einschließlich Inobhutnahmen nach
    § 42 SGB VIII


    Schon immer war es Aufgabe des ASD, die Garantenstellung des Jugendamtes wahrzunehmen,
    d.h. Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch zu schützen.

    Beratung in erzieherischen Fragen

    - Unterstützung bei Erziehungsproblemen
    - Unterstützung zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung
    - Gewährung von Hilfe zur Erziehung
    - Beratung von Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern bei häuslichen Konfliktsituationen

    Frühe Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie

    Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige, normiert sind die Hilfen zur Erziehung in den §§ 27 ff SGB VIII, die Eingliederungshilfe in §§ 35 a SGB VIII und die Hilfen für junge Volljährige in § 41 SGB VIII.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagarinstraße 99/101

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Herderstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-3400

    Fax: 0365 838-3405

    E-Mail: ASD@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Die Beratung durch den ASD bedarf keines Antrages.

    Für bestimmte Leistungen - insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen - ist in der Regel ein Antrag erforderlich. Über Anträge und Kosten informiert der ASD die Bürger und Bürgerinnen umfassend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratung durch den ASD ist in jedem Fall kostenfrei.

    Unterstützende Institutionen

    Der ASD arbeitet eng mit den einzelnen Behörden und Ämtern des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung zusammen.

    Verschiedene Leistungen und Angebote können im Auftrag des Jugendamtes bzw. des ASD/ KSD von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege erbracht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English