Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten
Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt
- von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
- eines sechsten Kindes
kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Einwohnermeldeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beate Hanke (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Telefon Festnetz: 036204 570-25
E-Mail: beate.hanke@gramme-vippach.de
Frau Anja Tiffert (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Telefon Festnetz: 036204 570-26
E-Mail: anja.tiffert@gramme-vippach.de
Formulare
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Drillinge, Großfamilie, Mehrlinge, Drillingsgeburt, Familie mit 6 Kindern, Mehrlingsgeburten