Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten
Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt
- von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
- eines sechsten Kindes
kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Bereich Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35
Gebühren: ja
Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-121(Sekretariat Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 03693 454-127(Leitung Bereich Bürgermeister)
Internet
Formulare
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind
Gültigkeitsgebiet
Thüringen