Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten
Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt
- von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
- eines sechsten Kindes
kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Bereich Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-127(Leitung Bereich Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 03693 454-121(Sekretariat Bürgermeister)
E-Mail: buergermeister@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
Internet
Formulare
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Drillinge, Großfamilie, Mehrlinge, Drillingsgeburt, Familie mit 6 Kindern, Mehrlingsgeburten