Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

    Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten

    Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt

    • von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
    • eines sechsten Kindes

    kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 18

    98634 Kaltensundheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036946 216-0

    Fax: 036946 216-19

    E-Mail: zentrale@vghoherhoen.de

    Internet

    Formulare

    Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Drillinge, Großfamilie, Mehrlinge, Drillingsgeburt, Familie mit 6 Kindern, Mehrlingsgeburten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English