Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten
Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt
- von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
- eines sechsten Kindes
kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Büro des Bürgermeisters
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 14 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Linien:- Bus: 195
- Bus: 140
- Bus: 196
- Bus: 190
- Bus: 43
- Bus: 192
- Bus: 42
- Bus: 41
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Klingel
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Mehrlingsgeburten, Drillinge, Mehrlinge, Familie mit 6 Kindern, Großfamilie, Drillingsgeburt