Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung
Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten
Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt
- von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
- eines sechsten Kindes
kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind
Gültigkeitsgebiet
Thüringen