Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

    Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten

    Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt

    • von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
    • eines sechsten Kindes

    kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Dingelstädt

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 28

    37351 Stadt Dingelstädt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz Rathaushof
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Rathaushof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036075 62777

    Telefon Festnetz: 036075 340

    E-Mail: info@dingelstaedt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Dingelstädt

    Empfänger: Stadt Dingelstädt

    IBAN: DE59 8205 7070 0400 0004 66

    BIC: HELADEF1EIC

    Bankinstitut: Kreissparkasse Eichsfeld

    Formulare

    Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Drillinge, Großfamilie, Mehrlinge, Drillingsgeburt, Familie mit 6 Kindern, Mehrlingsgeburten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English