Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

    Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten

    Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt

    • von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
    • eines sechsten Kindes

    kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Sonnenstein - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12

    37345 Sonnenstein

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißenborn-Lüderode Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036072 83132

    Telefon Festnetz: 036072 831-0

    E-Mail: post@gemeinde-sonnenstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Drillinge, Großfamilie, Mehrlinge, Drillingsgeburt, Familie mit 6 Kindern, Mehrlingsgeburten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English