Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten
Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt
- von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
- eines sechsten Kindes
kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Büro des Oberbürgermeisters
Adresse
Hausanschrift
Zentrum
Bus: k.A.
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742201(Sekretariat Büro des Oberbürgermeisters)
Telefon Festnetz: 03681 742209(SB Presse / Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon Festnetz: 03681 742253(SB Sitzungsdienst / Stadtrat)
Fax: 03681 728405
E-Mail: buero-ob@stadtsuhl.de
Formulare
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Gültigkeitsgebiet
Thüringen