Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

    Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten

    Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt

    • von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
    • eines sechsten Kindes

    kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Jena

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 15

    07743 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03641 49-0

    Fax: 03641 4430-94

    E-Mail: info@jena.de

    De-Mail: info@jena.de-mail.de

    Internet

    Formulare

    Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen bei Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. bei einem sechsten Kind

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2007

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Mehrlingsgeburten, Drillinge, Drillingsgeburt, Mehrlinge, Großfamilie, Familie mit 6 Kindern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024