Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten
Nach der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw. ab dem 6. Kind, können Sie die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt
- von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
- eines sechsten Kindes
kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Standesamt
Adresse
Besucheranschrift
Fischmarkt/Rathaus
Straßenbahn: 3, 4, 6
Hausanschrift
99111 Erfurt
Fischmarkt/Rathaus
Straßenbahn: 3, 4, 6
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Formulare
Standesamt: Information und Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Urkundenstelle, Geburten- und Sterbefallabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Anger
Straßenbahn: 2
Busbahnhof
Bus: 52, 61, 155, 234/235
Hauptbahnhof
Bus: 9, 51, 60
Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Hausanschrift
99111 Erfurt
Anger
Straßenbahn: 2
Busbahnhof
Bus: 52, 61, 155, 234/235
Hauptbahnhof
Bus: 9, 51, 60
Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 655-7654
Gültigkeitsgebiet
Thüringen