Feinstaubplakette Ausgabe

    Kraftfahrzeug Feinstaubplakette erhalten (Grüne Umweltplakette)

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette (Umweltplakette). Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Die Einrichtung von Umweltzonen ist eine Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sollen die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung verringern.

    In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette (Umweltplakette) erwerben.

    Die Zuordnung der Schadstoffgruppen ist in der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt.

    Die Verordnung gilt für alle Kraftfahrzeuge der Klasse M (Pkw/ Wohnmobile) und N (Lkw), unabhängig von der Antriebsart (Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und Elektroantrieb).

    Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.

    Die Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe:

    • Grüne Plakette = Schadstoffgruppe 4:
      • Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen
    • Gelbe Plakette = Schadstoffgruppe 3:
      • Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
      • Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 34, 44, 54, 70, 71
    • Rote Plakette = Schadstoffgruppe 2:
      • Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 25 bis 29, 35, 41, 71
      • Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
    • Keine Plakette = Schadstoffgruppe 1:
      • Fahrzeugen mit schlechterer Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden.

    Zuständigkeit

    Die Ausgabe der Feinstaubplakette erfolgt unabhängig vom Fahrzeugkennzeichen durch jede Zulassungsbehörde eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind.

    Das sind in Thüringen neben der Technischen Prüfstelle (DEKRA) und den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (DEKRA, TÜV, GTÜ, FSP, KÜS) auch viele Kfz-Werkstätten.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesestraße 125

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schenkendorfstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-2450(KfZ-Zulassung)

    Telefon Festnetz: 0365 838-2470(Fahrerlaubnisbehörde)

    Fax: 0365 838-2445

    E-Mail: kfz-zulassung@gera.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Gera - StadtService H35

    Beschreibung


    Einwohnerwesen und Dokumente

    An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

    • Antrag Bundespersonalausweis
    • Antrag Reisepass
    • Antrag Kinderreisepass
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
    • Melderechtliche Bescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

    Führerschein

    • Erstellung - Ersterteilung
    • Erweiterung/Verlängerung
    • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    • Begleitetes Fahren ab 17
    • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
    • Internationaler Führerschein
    • Fahrerkarte

    KfZ-Zulassung/Feinstaub

    • Außerbetriebsetzung
    • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
    • Ausgabe der Feinstaubplakette

    Gewerbe/Steuern

    • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
    • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
    • An-/ Abmeldung Hundesteuer
    • Ersatzhundesteuermarke

    Soziales

    • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
    • Ausgabe der Sozial-Card
    • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

    Bewohnerparkausweis

    • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

    Allgemeines

    • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
    • Verkauf Mietspiegel
    • Verkauf verschiedener Broschüren
    • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
    • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
    • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
    • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
    • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
    • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
    • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

    Namensänderungsbehörde

    • Namensänderung öffentlich-rechtlich

    Standesamt

    • Auskunft aus den Personenstandsregistern
    • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
    • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
    • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
    • Kirchenaustrittserklärung
    • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
    • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
    • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
    • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
    • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
    • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
    • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
    • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

    Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

    • Asylrechtliche Angelegenheiten
    • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
    • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
    • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
    • Einbürgerung

    Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

    • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
    • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
    • Ausstellung Lebensbescheinigung
    • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
    • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
    • Auskunft aus dem Melderegister
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis
    • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
    • Dokumentenbeantragung
    • Übermittlungs- und Auskunftssperren

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 35

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heinrichstraße
      Linien:
      • Bus: alle Buslinien
      • Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-1900

    Fax: 0365 838-1901

    E-Mail: Stadtservice@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz). Das Fahrzeug selbst muss nicht vorgestellt werden.

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Den Preis für eine Plakette legen die Ausgabestellen selbst fest. In der Regel kostet sie zwischen 5,00 und 10,00 Euro (inclusive Mehrwertsteuer).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Folgende Fahrzeuge dürfen in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:

    • mobile Maschinen und Geräte
    • Arbeitsmaschinen
    • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
    • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
    • Fahrzeuge, für die Sonderrechte in Anspruch genommen werden können
    • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
    • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
    • Oldtimer , sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Die Kennzeichen der unter diese Ausnahme fallenden, in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge enden mit einem H. Bei roten Kennzeichen beginnt die Nummer nach dem Unterscheidungsbuchstaben des Zulassungsbezirks mit 07.

    Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Kommunen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden.

    In besonderen, begründeten Fällen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Umweltzone angeordnet ist) auf Antrag befristet Ausnahmen von den mit der Umweltzone verbundenen Verkehrsverboten genehmigen.

    Weitere Informationen zu den Umweltzonen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

    Für Informationen zu Plaketten und Nachrüstmöglichkeiten wurde im Internet die Datenbank für Feinstaubplaketten und Nachrüstmöglichkeiten eingerichtet.

    Bemerkungen

    Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Auf den Webseiten der DEKRA können Sie auch online überprüfen, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zuzuordnen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 24.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ozon-Plakette, Umweltplakette, Umweltzone

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de