Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren bezüglich Fähren und Schifffahrtsanlagen

    Wasserrecht

    Beschreibung

    Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht.

    Das Wasserrecht regelt unter anderem die Anforderungen an bauliche Anlagen in, unter oder über oberirdischen Gewässern und an Abwasserbehandlungsanlagen. Es regelt Verbote und Beschränkungen in Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten sowie Anzeigepflichten bei Bohrungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Es bestimmt auch Inhalt und Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.

    Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig.

    Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Gewässer- und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 8

    04626 Schmölln

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-450

    Fax: 03447 586-495

    E-Mail: Gewaesserschutz@altenburgerland.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer
    Antrag auf Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser nach § 9 WHG
    Antrag auf Erlaubnis zur thermischen Nutzung von Wasser nach § 9 WHG

    Antrag auf Erlaubnis zur thermischen Nutzung von Wasser nach § 9 WHG

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen und von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer
    Antrag auf Erlaubnis zum Aufstauen, Absenken und Umleitung von Grundwasser nach § 9 WHG
    Anzeige eines Erdaufschlusses nach § 49 WHG
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Verboten und Beschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten nach § 52 WHG
    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 07.06.2023 (von: Seifert, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Bedarf ein beabsichtigtes Vorhaben einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Planfeststellung oder ist es der Behörde anzuzeigen, sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, einschließlich der Pläne, Gutachten und Beschreibungen.

    Die zuständigen Wasserbehörden beraten Sie hierzu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)