Wasserrecht
Beschreibung
Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht.
Das Wasserrecht regelt unter anderem die Anforderungen an bauliche Anlagen in, unter oder über oberirdischen Gewässern und an Abwasserbehandlungsanlagen. Es regelt Verbote und Beschränkungen in Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten sowie Anzeigepflichten bei Bohrungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Es bestimmt auch Inhalt und Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.
Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig.
Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Gewässer- und Bodenschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Seiler (Fachdienstleiterin (kommissarisch))
Telefon Festnetz: 03447 586-477
Internet
Formulare
Anzeige eines Erdaufschlusses nach § 49 WHG
Antrag auf Erlaubnis zur thermischen Nutzung von Wasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erlaubnis zur thermischen Nutzung von Wasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erlaubnis zum Aufstauen, Absenken und Umleitung von Grundwasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Verboten und Beschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten nach § 52 WHG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen und von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer
erforderliche Unterlagen
Bedarf ein beabsichtigtes Vorhaben einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Planfeststellung oder ist es der Behörde anzuzeigen, sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, einschließlich der Pläne, Gutachten und Beschreibungen.
Die zuständigen Wasserbehörden beraten Sie hierzu.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wasserwirtschaft, Heizölanlagen, Gewässeraufsicht, wassergefährdende Stoffe