Wasserrecht
Beschreibung
Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht.
Das Wasserrecht regelt unter anderem die Anforderungen an bauliche Anlagen in, unter oder über oberirdischen Gewässern und an Abwasserbehandlungsanlagen. Es regelt Verbote und Beschränkungen in Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten sowie Anzeigepflichten bei Bohrungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Es bestimmt auch Inhalt und Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.
Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig.
Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.
Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Wasserbehörde zuständig.
Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.
Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.
Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Wasserbehörde zuständig.
Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.66.3 Wasserwirtschaft / Wasserrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: umweltamt@lkson.de
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-314
Fax: 03675 871-9347
Kontaktperson
Frau H. Birnstiel
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-314
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Herr O. Pfeifer
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-315
Herr J. Köhler
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-417
Fax: 03675 871-404
E-Mail: umweltamt@lkson.de
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Herr A. Knollmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-418
Internet
erforderliche Unterlagen
Bedarf ein beabsichtigtes Vorhaben einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Planfeststellung oder ist es der Behörde anzuzeigen, sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, einschließlich der Pläne, Gutachten und Beschreibungen.
Die zuständigen Wasserbehörden beraten Sie hierzu.
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen