Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren bezüglich Fähren und Schifffahrtsanlagen

    Wasserrecht

    Beschreibung

    Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht.

    Das Wasserrecht regelt unter anderem die Anforderungen an bauliche Anlagen in, unter oder über oberirdischen Gewässern und an Abwasserbehandlungsanlagen. Es regelt Verbote und Beschränkungen in Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten sowie Anzeigepflichten bei Bohrungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Es bestimmt auch Inhalt und Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.

    Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig.

    Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Wasserbehörde

    Aktuelles

    Die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde sind Ansprechpartner wenn es um Wasserbau/Gewässerunterhaltung, Gewässerbenutzungen, Abwasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz, Trink- und Heilwasserschutzgebiete, Anlagenbezogener Gewässerschutz/Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Gewässerverunreinigungen/Fischsterben geht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-671

    Formulare

    Erklärung zum Wassernutzungsregister
    Anmeldung zur Sachverständigenprüfung nach §§ 46, 47 Abs. 1 AwSV
    Anzeige/Antrag für Grundwassernutzung/Grundwassererschließung/Nutzung oberflächennaher Geothermie
    Antrag für Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
    Anzeige sonstiger Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2009

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Bedarf ein beabsichtigtes Vorhaben einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Planfeststellung oder ist es der Behörde anzuzeigen, sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, einschließlich der Pläne, Gutachten und Beschreibungen.

    Die zuständigen Wasserbehörden beraten Sie hierzu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewässeraufsicht, Heizölanlagen, Wasserwirtschaft, wassergefährdende Stoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024