Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren bezüglich Fähren und Schifffahrtsanlagen

    Wasserrecht

    Beschreibung

    Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht.

    Das Wasserrecht regelt unter anderem die Anforderungen an bauliche Anlagen in, unter oder über oberirdischen Gewässern und an Abwasserbehandlungsanlagen. Es regelt Verbote und Beschränkungen in Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten sowie Anzeigepflichten bei Bohrungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Es bestimmt auch Inhalt und Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.

    Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig.

    Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Wasser-, Boden- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringsstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-6000(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6106(Natur-/Artenschutz)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6103(Wasserbehörde)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6101(Naturschutz)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6108(Naturschutz/Landschaftspflege)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6110(Wasserbehörde)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6102(Wasserbehörde)

    E-Mail: wasser@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: naturschutz@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: umwelt@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 28 Thüringer Wassergesetz (Neuerrichtung einer Anlage, Sanierung/Erneuerung/Veränderung, Beseitigung einer Anlage an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bedarf ein beabsichtigtes Vorhaben einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Planfeststellung oder ist es der Behörde anzuzeigen, sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, einschließlich der Pläne, Gutachten und Beschreibungen.

    Die zuständigen Wasserbehörden beraten Sie hierzu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wasserwirtschaft, Heizölanlagen, Gewässeraufsicht, wassergefährdende Stoffe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de