Wasserrecht
Beschreibung
Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht.
Das Wasserrecht regelt unter anderem die Anforderungen an bauliche Anlagen in, unter oder über oberirdischen Gewässern und an Abwasserbehandlungsanlagen. Es regelt Verbote und Beschränkungen in Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten sowie Anzeigepflichten bei Bohrungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Es bestimmt auch Inhalt und Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht.
Hinweise für Erfurt: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Zuständigkeit
Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.
Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig.
Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Landschafts- und Wegebau/Technik
Adresse
Besucheranschrift
Gefahrenschutzzentrum
Bus: 90
Hausanschrift
99111 Erfurt
Gefahrenschutzzentrum
Bus: 90
Kontakt
E-Mail: gartenamt@erfurt.de
erforderliche Unterlagen
Bedarf ein beabsichtigtes Vorhaben einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Planfeststellung oder ist es der Behörde anzuzeigen, sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, einschließlich der Pläne, Gutachten und Beschreibungen.
Die zuständigen Wasserbehörden beraten Sie hierzu.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Metainformation
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- Ursprungsportal: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Erfurt
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- Ursprungsportal: Gewässeraufsicht in Erfurt
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- Ursprungsportal: Brunnenunterhaltung in Erfurt
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