Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren bezüglich Fähren und Schifffahrtsanlagen

    Wasserrecht

    Beschreibung

    Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht.

    Das Wasserrecht regelt unter anderem die Anforderungen an bauliche Anlagen in, unter oder über oberirdischen Gewässern und an Abwasserbehandlungsanlagen. Es regelt Verbote und Beschränkungen in Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten sowie Anzeigepflichten bei Bohrungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Es bestimmt auch Inhalt und Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht.

    Hinweise für Erfurt: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

    Hinweise für Erfurt: Gewässeraufsicht

    Hinweise für Erfurt: Brunnenunterhaltung

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.

    Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig.

    Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Landschafts- und Wegebau/Technik

    Adresse

    Besucheranschrift

    St.-Christophorus-Straße 8

    99092 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gefahrenschutzzentrum
      Linie:
      • Bus: 90

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Königsmann (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-5848

    • Frau Kurowsky (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-5852

    • Frau Trocka (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-5881

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bedarf ein beabsichtigtes Vorhaben einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Planfeststellung oder ist es der Behörde anzuzeigen, sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, einschließlich der Pläne, Gutachten und Beschreibungen.

    Die zuständigen Wasserbehörden beraten Sie hierzu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    wassergefährdende Stoffe, Wasserwirtschaft, Heizölanlagen, Gewässeraufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English