Verkauf bzw. Versteigerung von Grundstücken, Gebäuden und Gegenständen aus dem Eigentum, aus Fiskalerbschaften sowie aus Aneignungsrechten des Freistaates Thüringen
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können landeseigene Grundstücke und Gebäude erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Weiterhin können Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken erworben werden. Ein Grundstück ist herrenlos, wenn der Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet hat. Dem Fiskus des Landes, in dem das Grundstück liegt, steht das Recht zur Aneignung des Grundstücks zu. Das Land eignet sich nur Grundstücke an, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Die dem Land durch Erbschaften zufallenden Grundstücke und Gebäude sowie das bewegliche Vermögen aus den Erbschaften werden grundsätzlich veräußert. Diese so genannten Fiskalerbschaften entstehen, wenn keine Erben vorhanden sind oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
- Das im Eigentum des Landes stehende und als entbehrlich beurteilte Grundvermögen (Grundstücke und Gebäude) werden durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27, verwaltet und verwertet. Ansprechpartner/ innen für Verkäufe und Versteigerung dieses Vermögens finden Sie auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr unter der Rubrik "Liegenschaften".
- Für die Abwicklung der Fiskalerbschaften des Freistaates Thüringen und die Veräußerung von Aneignungsrechten an herrenlosen Grundstücken ist das Thüringer Landesamt für Finanzen zuständig. Ansprechpartner/ innen für Verkäufe sowie Versteigerungen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Finanzen.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 90 04 50
99107 Erfurt
Kontakt
Internet
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 27 "Liegenschaften"
Adresse
Hausanschrift
Hanseplatz/Fachhochschule
Straßenbahn: Linie 2
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 18.03.2019