Ergänzungspflegschaft Anordnung

    Vormundschaft: Ergänzungspfleger bestellen

    Unter gewissen Voraussetzungen kann ein ergänzender Vormund zusätzlich zum Sorgerecht der Eltern für ein Kind oder eine/n Jugendliche/n bestimmt werden. 

    Beschreibung

    Ein Ergänzungspfleger wird durch das Gericht bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt. 
     
    Steht die Vermögenssorge dem Ergänzungspfleger und die Personensorge den Eltern oder einem Elternteil zu (oder umgekehrt), entscheidet das Familiengericht, wenn eine anstehende Entscheidung beide Bereiche betrifft und sich Ergänzungspfleger und Eltern nicht einigen können. 
    Wurde für einen bestimmten Bereich ein Ergänzungspfleger bestellt (z.B. für eine Aufenthaltsbestimmung) und die Vormundschaft an eine andere Person (beziehungsweise Verein oder Jugendamt) durch das Familiengericht übertragen, werden die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers durch die Vormundschaft nicht eingeschränkt. 

    Zuständigkeit

    Die Vormundschaft an eine andere Person (beziehungsweise Verein oder Jugendamt) wird durch das Familiengericht übertragen. 

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.1.2 Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe / BAföG / Elterngeld / Vormundschaften

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03632 741-88561

    Telefon Festnetz: 03632 741-561

    Telefon Festnetz: 03632 741-642

    E-Mail: jugendamt@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMMJV am 19.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eltern, Pflegschaft, Sorgerecht, Kind, ergänzender Vormund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English