Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.39.1 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung / Tierschutz / Tierarzneiüberwachung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. B. Milas
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-595
Fax: 03675 871-581
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Herr E. Zinn
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-581
Telefon Festnetz: 03675 871-591
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Frau C. Posekardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-581
Telefon Festnetz: 03675 871-597
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Gewerbetreibenden,
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz)
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen