Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren

    Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.39.1 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung / Tierschutz / Tierarzneiüberwachung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@lkson.de

    Telefon Festnetz: 03675 871-581

    Telefon Festnetz: 03675 871-590

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2022 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Technisch geändert am 30.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Gewerbetreibenden,
    • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 11 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
    • § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz)

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)