Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Tierschutz, Tierarzneimittel
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Busbahnhof
Linien:- Bus: 216
- Bus: 243
- Bus: 208
- Bus: 206
- Bus: 242
- Bus: 201
- Bus: 212
- Bus: 205
- Bus: 200
- Bus: 210
- Bus: 220
- Bus: 211
- Bus: 209
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 7415-100(Rettungsleitstelle Erfurt)
Telefon Festnetz: +49 3634 354-533(Sekretariat)
E-Mail: vet-amt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Gewerbetreibenden,
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz)
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen