Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren

    Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachbereich Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Leipziger Straße 50

    99734 Nordhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Allgemeine Öffnungszeiten - Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-3601

    E-Mail: Veterinaeramt@lrandh.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Gewerbetreibenden,
    • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 11 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
    • § 1 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz)

    Fristen

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de