Wappen der Kommunen - Genehmigung der Verwendung
Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann müssen Sie sich hierfür vorher die Genehmigung einholen.
Beschreibung
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Tambach-Dietharz
Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz
IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Rechtsgrundlage(n)
Die Genehmigung der Verwendung von Wappen ist für die Gemeinden und Städte in § 7 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und für die Landkreise in § 90 Absatz 2 ThürKO geregelt.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt. Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen der Gesetze.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung regeln. In der Satzung kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bedroht sein.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wappen, Flaggen