Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung

    Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung

    Wenn Sie eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür die Anerkennung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Finanzministerium als Aufsichtsbehörde über die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften des Landes, PSF 900461, 99107 Erfurt.

    Ansprechpartner

    Thüringer Finanzministerium

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 900 461

    99107 Erfurt

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Ring 7

    99099 Erfurt

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Häßlerstraße

    Bus: Stadtbuslinie 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 573611700

    Fax: 0361 573611651

    E-Mail: poststelle@tfm.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2010 (von: Enrico Elstner)

    Technisch geändert am 22.10.2020 (von: Sander, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschriften beizufügen:

    • die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
    • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates;
    • bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person;
    • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt und
    • sofern die die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verwaltende Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, ein Nachweis über die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 25.10.2017

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)