Tierversuche Genehmigung

    Tierversuche - Genehmigung beantragen

    Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, dann benötigen Sie die vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde.

    Beschreibung

    Wer Versuche (Eingriffe und Behandlungen zu wissenschaftlichen Zwecken) an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.

    Voraussetzungen

    • Der Versuch ist unerlässlich.
    • Der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter besitzen die erforderliche fachliche Eignung.
    • Die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel sind vorhanden
    • Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben.
    • Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung, Pflege, Betreuung der Tiere und medizinische Versorgung ist sichergestellt.

    Die Genehmigung wird befristet erteilt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
    - Abteilung 2 -
    Tennstedter Straße 8/9
    99947 Bad Langensalza
    E-Mail: Abteilung2@tlv.thueringen.de

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplätze auf dem Grundstück
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57-3815720

    Telefon Festnetz: 0361 57-3815200

    E-Mail: abteilung2@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag muss alle Angaben entsprechend § 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz enthalten.

    Fristen

    Es sind keine Fristen für die Einreichung eines Antrages vorgesehen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für die Behörde sind 40 Arbeitstage nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen. Es ist vom Antragsteller unbedingt ausreichend Zeit für die Bearbeitung durch die zuständige Behörde einzuplanen.

    Kosten

    Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit dem dazu ergangenen Verwaltungskostenverzeichnis Teil C Nr. 3 (und der ThürAllgVwKostO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Tierversuche können von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein, wenn sie z.B. gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
    Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde mit dem Antrag anzeigen.

    Genehmigungspflichtige Anträge müssen vor der Genehmigung von der zuständigen Behörde einer vom TMASGFF berufenen Kommission vorgelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz am 17.04.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English