Tierschutzbeauftragte Bestellung

    Tierschutzbeauftragte bestellen

    Als Träger von Einrichtungen, denen Tierversuche und ähnliche Tätigkeiten durchgeführt werden, müssen Sie einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ausführen wollen, dann müssen Sie Träger der Einrichtung bzw. als die für den Betrieb verantwortliche Person einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Es werden Wirbeltiere oder Kopffüßer gezüchtet, gehalten oder verwendet, die dazu bestimmt sind in Tierversuchen verwendet zu werden;
    • es werden Wirbeltiere oder Kopffüßer gezüchtet, gehalten oder verwendet, deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden;
    • es werden Wirbeltiere getötet, um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden;
    • es werden von lebenden Wirbeltieren vollständig oder teilweise Organen oder Geweben entnommen, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung 2.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Parkplatz: Besucherparkplätze auf dem Grundstück
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3815200

    Fax: 0361 57-3815720

    E-Mail: abteilung2@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2016 (von: Meyer, Verena)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Kirchner, Stefanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.4.2 Sachgebiet Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Edmund- König- Strasse 7

    99706 Sondershausen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-461

    Fax: 03632 741-88462

    E-Mail: vet@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Weißenborn-Krüger, Lea Juliane)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Anzeige (formloses Schreiben)
    • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die bestellte Person die Voraussetzungen erfüllt (Hochschulabschluss, Erwerb von entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten im Versuchstierbereich)
    • Angaben zu Stellung (Weisungsfreiheit) und Befugnissen der oder des Tierschutzbeauftragten

    Hinweis: Von fremdsprachigen Unterlagen werden eine Kopie in der Originalsprache und eine Kopie einer deutschen Übersetzung benötigt. Übersetzungen müssen Sie von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin beziehungsweise von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anfertigen lassen.

    Formulare

    formlose Antragstellung möglich: ja

    Voraussetzungen

    Der oder die Tierschutzbeauftragte

    • ist bei der Erfüllung der Aufgaben weisungsfrei,
    • verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie
    • ist nicht gleichzeitig verantwortlich für das Halten oder Züchten der Tiere in der Einrichtung (im Einzelfall Zulassung von Ausnahmen möglich),
    • besitzt die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten,
    • besitzt die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit und
    • darf nicht gleichzeitig zuständig für Tierversuche sein, die er selbst durchführt.

    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

    Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bestellung

    Bestimmen Sie v o r Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten die als Tierschutzbeauftragte zu verpflichtenden Personen.

    • Die Stellung und die Befugnisse der oder des Tierschutzbeauftragten sind durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln.
    • Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind deren Aufgabenbereiche festzulegen.

    Anzeige

    Als vertretungsberechtigte Person der Einrichtung teilen Sie der oberen Tierschutzbehörde schriftlich formlos mit, welche Personen als Tierschutzbeauftragte bestellt sind.

    Die unterschriebene Anzeige reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg bei der zuständigen Stelle ein.

    Fristen

    Anzeige erforderlich vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung.

    Antragsfrist: 1 Monat (Anzeige erforderlich vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung)

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Monat.

    1 Monat

    Kosten

    Es fallen ansich keine Gebühren an.

    Eine Gebührenerhebung nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung ist jedoch möglich.

    Abgabe kostenfrei

    Bemerkungen

    Verpflichtende Aufgaben

    Der oder die Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,

    • auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
    • die Einrichtung oder den Betrieb und die mit der Haltung der Tiere befassten Personen insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung zu beraten,
    • zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen,
    • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken und die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen diesbezüglich zu beraten und
    • sich durch regelmäßige Fortbildungen über die für seinen Aufgabenbereich technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen zu informieren und seine Erkenntnisse laufend an die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen weiterzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)