Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung

    Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung

    Beschreibung

    Für Tanzveranstaltungen bestehen in den Feiertagsgesetzen der Länder (die inhaltlich voneinander abweichen können) verschiedene Verbote: Es gibt Einschränkungen für die Zeit der ortsüblichen Gottesdienste, aber auch solche, die bestimmte Sonn- und Feiertage (etwa den Karfreitag) im Ganzen betreffen. Daneben sind auch einzelne Werktage (etwa der Gründonnerstag und der Karsamstag) vom Verbot betroffen. Um Tanzveranstaltungen dennoch durchführen zu können, bedarf es in solchen Fällen einer Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für eine Ausnahmeerlaubnis nach dem Thüringer Feiertagsgesetz sind die Ordnungsämter der Gemeinden/ Städte.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental - Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgberg 5

    04626 Posterstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Die Fachbereiche Bauamt / Hauptamt / Liegenschaften befinden sich in der 1. Etage.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Für das Einwohnermeldeamt bitten wir um Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034496 23014

    Fax: 034496 23023

    E-Mail: ordnungsamt@vg-sprottental.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/ Reisepass

    Sinnvoll ist es auch, wenn Sie bei der Antragstellung bereits ein Veranstaltungskonzept vorlegen können.  

    Formulare

    Ein spezielles Antragsformular existiert nicht, der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde.

    Fristen

    Eine besondere Antragsfrist ist nicht vorgesehen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch zweckdienlich, wenn Sie mindestens eine Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin den entsprechenden Ausnahmeantrag stellen.

    Kosten

    Die Ausnahmeerlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English