Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung

    Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung

    Beschreibung

    Für Tanzveranstaltungen bestehen in den Feiertagsgesetzen der Länder (die inhaltlich voneinander abweichen können) verschiedene Verbote: Es gibt Einschränkungen für die Zeit der ortsüblichen Gottesdienste, aber auch solche, die bestimmte Sonn- und Feiertage (etwa den Karfreitag) im Ganzen betreffen. Daneben sind auch einzelne Werktage (etwa der Gründonnerstag und der Karsamstag) vom Verbot betroffen. Um Tanzveranstaltungen dennoch durchführen zu können, bedarf es in solchen Fällen einer Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für eine Ausnahmeerlaubnis nach dem Thüringer Feiertagsgesetz sind die Ordnungsämter der Gemeinden/ Städte.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Auma-Weidatal - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktberg 9

    07955 Auma-Weidatal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Eichplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Eichstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 36626 64646

    Telefon Festnetz: +49 36626 64620

    E-Mail: info@auma-weidatal.de

    Kontaktperson

    • Frau Lang

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/ Reisepass

    Sinnvoll ist es auch, wenn Sie bei der Antragstellung bereits ein Veranstaltungskonzept vorlegen können.  

    Formulare

    Ein spezielles Antragsformular existiert nicht, der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde.

    Fristen

    Eine besondere Antragsfrist ist nicht vorgesehen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch zweckdienlich, wenn Sie mindestens eine Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin den entsprechenden Ausnahmeantrag stellen.

    Kosten

    Die Ausnahmeerlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English