Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung

    Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung

    Beschreibung

    Für Tanzveranstaltungen bestehen in den Feiertagsgesetzen der Länder (die inhaltlich voneinander abweichen können) verschiedene Verbote: Es gibt Einschränkungen für die Zeit der ortsüblichen Gottesdienste, aber auch solche, die bestimmte Sonn- und Feiertage (etwa den Karfreitag) im Ganzen betreffen. Daneben sind auch einzelne Werktage (etwa der Gründonnerstag und der Karsamstag) vom Verbot betroffen. Um Tanzveranstaltungen dennoch durchführen zu können, bedarf es in solchen Fällen einer Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für eine Ausnahmeerlaubnis nach dem Thüringer Feiertagsgesetz sind die Ordnungsämter der Gemeinden/ Städte.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Greußen - Sachbereich Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13 A

    99718 Greußen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Bahnhofstraße 13 A
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bahnhofstraße 13 A
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr Sie können gern auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03636 7622-0

    E-Mail: sachbereich.ordnungsverwaltung@vgem-greussen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/ Reisepass

    Sinnvoll ist es auch, wenn Sie bei der Antragstellung bereits ein Veranstaltungskonzept vorlegen können.  

    Formulare

    Ein spezielles Antragsformular existiert nicht, der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde.

    Fristen

    Eine besondere Antragsfrist ist nicht vorgesehen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch zweckdienlich, wenn Sie mindestens eine Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin den entsprechenden Ausnahmeantrag stellen.

    Kosten

    Die Ausnahmeerlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English