Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung

    Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung

    Beschreibung

    Für Tanzveranstaltungen bestehen in den Feiertagsgesetzen der Länder (die inhaltlich voneinander abweichen können) verschiedene Verbote: Es gibt Einschränkungen für die Zeit der ortsüblichen Gottesdienste, aber auch solche, die bestimmte Sonn- und Feiertage (etwa den Karfreitag) im Ganzen betreffen. Daneben sind auch einzelne Werktage (etwa der Gründonnerstag und der Karsamstag) vom Verbot betroffen. Um Tanzveranstaltungen dennoch durchführen zu können, bedarf es in solchen Fällen einer Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für eine Ausnahmeerlaubnis nach dem Thüringer Feiertagsgesetz sind die Ordnungsämter der Gemeinden/ Städte.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742912(SB Waffenwesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742984(SB allg. OA/ Jagd- und Fischereiwesen; Hund)

    Telefon Festnetz: 03681 742917(SGL allg. Ordnungsaufgaben)

    E-Mail: waffenbehoerde@stadtsuhl.de

    E-Mail: Ordnungsamt@stadtsuhl.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/ Reisepass

    Sinnvoll ist es auch, wenn Sie bei der Antragstellung bereits ein Veranstaltungskonzept vorlegen können.  

    Formulare

    Ein spezielles Antragsformular existiert nicht, der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde.

    Fristen

    Eine besondere Antragsfrist ist nicht vorgesehen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch zweckdienlich, wenn Sie mindestens eine Woche vor dem geplanten Veranstaltungstermin den entsprechenden Ausnahmeantrag stellen.

    Kosten

    Die Ausnahmeerlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English