Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr erhalten
Zu Geboten und Verboten der Straßenverkehrs-Ordnung sind auf Antrag Ausnahmen möglich.
Beschreibung
Es ist nicht immer möglich, die Gebote und Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung für einen reibungslosen Ablauf einzuhalten. Insofern kann im Einzelfall eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Dies betrifft zum Beispiel:
- Befreiung von der Gurtpflicht (Gurtbefreiung)
- Befreiung von der Gurtpflicht für Kinder (Gurtbefreiuung für Kinder)
- Befreiung von der Helmpflicht (Helmbefreiung)
Dies betrifft zum Beispiel:
- Befreiung von der Gurtpflicht (Gurtbefreiung)
- Befreiung von der Gurtpflicht für Kinder (Gurtbefreiuung für Kinder)
- Befreiung von der Helmpflicht (Helmbefreiung)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden, Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.1 Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau A. Beyer
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-508
Fax: 03675 871-488
Frau A. Leib
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung
erforderliche Unterlagen
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.
Formulare
Anträge sind in der Regel formlos, möglichst schriftlich (mit Begründung) zu stellen.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Voraussetzungen
Jeder und Jede mit einem begründeten Anliegen sind antragsberechtigt. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.
Verfahrensablauf
- Antragstellung inkl. Begründung bei der zuständigen Behörde
- Antragsprüfung unter evtl. Beteiligung weiterer Stellen
- Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde
- Erteilung oder Ablehnung der Ausnahme
Fristen
Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig und nicht kurzfristig gestellt werden. Gewisse Bearbeitungszeiten sollten der Behörde eingeräumt werden.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen ab.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.08.2021