Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr erhalten
Zu Geboten und Verboten der Straßenverkehrs-Ordnung sind auf Antrag Ausnahmen möglich.
Beschreibung
Es ist nicht immer möglich, die Gebote und Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung für einen reibungslosen Ablauf einzuhalten. Insofern kann im Einzelfall eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden, Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung
Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)
E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Stadtverwaltung Meiningen - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)
Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)
E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
Internet
Formulare
Parken Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung
erforderliche Unterlagen
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.
Formulare
Anträge sind in der Regel formlos, möglichst schriftlich (mit Begründung) zu stellen.
Voraussetzungen
Jeder und Jede mit einem begründeten Anliegen sind antragsberechtigt. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.
Verfahrensablauf
- Antragstellung inkl. Begründung bei der zuständigen Behörde
- Antragsprüfung unter evtl. Beteiligung weiterer Stellen
- Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde
- Erteilung oder Ablehnung der Ausnahme
Fristen
Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig und nicht kurzfristig gestellt werden. Gewisse Bearbeitungszeiten sollten der Behörde eingeräumt werden.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen ab.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.08.2021
Stichwörter
Ausnahme, Anlegen von Sicherheitsgurten, Halten und Parken, Werbung an Verkehrszeichen, Beschränkungen, Straßenverkehr, Nachtparkverbot, Sonntagsfahrverbot und Feiertagstagsfahrverbot, Lautsprecher betreiben, Tragen von Schutzhelmen, Halten, Sonntagsparkverbot, Verbot, Hindernisse auf der Straße, Abmessungen Fahrzeug und Ladung, Fahrzeug, Straßenbenutzung, Feiertagsparkverbot, Hindernisse, Waren oder Leistungen, Vorschriften über die Straßenbenutzung, Parken, Verkehrszeichen, Vorschriftzeichen oder Richtzeichen