Meldepflicht in Beherbergungsstätten
Ihr Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte überschreitet die Dauer von sechs Monaten? Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Als Gast einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension, Gasthof und ähnliches) müssen Sie am Tage der Ankunft handschriftlich einen besonderen Meldeschein unterschreiben.
Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als 10 Personen hat der Reiseleiter den besonderen Meldeschein zu unterschreiben; er hat die Anzahl der Mitreisenden unter Angabe ihrer Staatsangehörigkeit anzugeben.
Die besonderen Meldescheine müssen von dem Beherbergungsbetrieb bestimmten Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
zuständige Stelle
Der Beherbergungsbetrieb und ggf. die Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Leiter/ die Leiterin der Beherbergungsstätte oder seinen/ ihren Beauftragten (Rezeption) bzw. an Ihre Meldebehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Breitscheidstraße 133
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Rudolstadt
Empfänger: Stadt Rudolstadt
IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31
BIC: GENODEF1RUJ
Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Sollten Sie Ausländer sein, so haben Sie sich mit einem gültigen Identitätsdokument auszuweisen.
Formulare
Der besondere Meldeschein wird vom Leiter/ der Leiterin der Beherbergungsstätte oder seinem/ ihrem Beauftragten bereitgestellt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 09.11.2021